EW Lebensraum Engwang-WagerswilVerein für Ortsbild und Landschaft
Engwang · Altenklingen · Wagerswil

Für den Erhalt unserer Ortsbilder und unserer Landschaft

Wir setzen uns dafür ein, dass unsere schützenswerten Ortsbilder und unsere Landschaft erhalten bleiben – und nicht durch Deponien zerstört werden. Denn hier geht es um mehr als schöne Dörfer: um die Gefährdung unserer Gesundheit, die Verschmutzung unserer Landschaft und die Wertverminderung unserer Immobilien. Wir setzen uns für ein rechtmässiges, transparentes und faires Vorgehen rund um Engwang, Altenklingen und Wagerswil ein.

Jetzt aktuell

Die neue Ortsplanung entscheidet

Wird der Umgebungsschutz jetzt geschwächt, treffen die geplanten Deponien im selben Raum auf einen bereits geschwächten Schutz. Wer profitiert – und wem gehört das Land? Mit interaktiver Karte.

Zum Register Ortsplanung →
Ortsbild

Nationale Bedeutung

Engwang und Schloss Altenklingen sind im ISOS als Ortsbilder von nationaler Bedeutung eingetragen; Wagerswil ist von regionaler Bedeutung. Dieses Erbe wollen wir bewahren.

Umgebung

Drei Deponien im Umfeld

Im direkten Umfeld sind drei Deponievorhaben geplant. Wir informieren sachlich und setzen uns für eine vollständige, faire Interessenabwägung ein.

Gemeinsam

Zwei Dörfer, ein Anliegen

Engwang und Wagerswil sind gemeinsam betroffen. Je mehr wir zusammenstehen, desto eher werden unsere Anliegen gehört.

Gesundheit

Staub: Wer ist geschützt – und wer nicht?

Wer eine Maschine auf solchem Material bewegt, muss laut Vorschrift in einer abgedichteten Kabine mit Aktivkohlefilter sitzen – so gefährlich ist der Staub. Der giftige Deponiestaub mit Schwermetallen und PFAS zieht in der Hauptwindrichtung aber genau zu den Anwohnern – Kindern und älteren Menschen zu Hause –, zum Golfplatz, zum Conny-Land und zum Hotel. Ohne Filter, ohne Kabine.

Was das für uns heisst ›

Der Verein

Der Verein Lebensraum Engwang-Wagerswil wurde am 28. Mai 2026 gegründet (Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, Sitz Wigoltingen/Engwang, politisch und konfessionell neutral). Er engagiert sich für den Erhalt der Lebensqualität und den Schutz der natürlichen und baulichen Umwelt in Engwang und Wagerswil.

Unser Zweck

  • Ortsbildschutz: Schutz und fachgerechte Pflege des national bedeutenden Ortsbildes von Engwang gemäss Bundesinventar (ISOS);
  • Umweltschutz: Widerstand gegen Projekte, welche Boden- und Lebensqualität gefährden – insbesondere die geplante Deponie «Oberes Schlatt» (PFAS-Prävention, Staubemissionen, Schwerverkehr);
  • Nachhaltige Entwicklung: Unterstützung von Rückzonung und strategischem Bauland-Abtausch (Land-Swap) unter Berücksichtigung der ISOS-Schutzziele;
  • Interessenvertretung: Wahrung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber Behörden und Dritten – für einen gesunden, lebenswerten Wohnraum.

Wer wir sind

Präsident: Simon Madörin. Als ehemaliger Busunternehmer und Carchauffeur ist er weit im Land herumgekommen und vielen der schönsten Ortschaften der Schweiz eng verbunden. Als Familienvater ist es ihm ein persönliches Anliegen, dieses wertvolle Erbe unversehrt an die nächste Generation weiterzugeben.

Aktuarin: Loris Krähenbühl – sie führt das Protokoll und unterstützt die Vereinsarbeit.

Der Verein versteht sich als Zusammenschluss von Menschen, denen der Schutz dieses Lebensraums am Herzen liegt. Die Mitgliedschaft steht allen offen, die dieses Anliegen teilen – sie ist nicht an einen Wohnsitz in Engwang oder Wagerswil gebunden.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und finanziert sich über Mitglieder- und Gönnerbeiträge sowie Spenden. Die Vereinsmitgliederliste wird nicht öffentlich geführt.

Unser Anliegen: Ortsbildschutz

Engwang und Altenklingen sind im ISOS – dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz – als Ortsbilder von nationaler Bedeutung eingetragen (Engwang Nr. 3409, Altenklingen Nr. 3321). Wagerswil ist als Ortsbild von regionaler Bedeutung erfasst.

Warum uns das wichtig ist

Die offene, landwirtschaftlich geprägte Umgebung macht den Wert und den Charakter unserer Dörfer aus. Sie ist Heimat, Kulturgut und zugleich Grundlage für Landwirtschaft, Naherholung und Tourismus. Ist sie einmal entwertet, lässt sich das nicht wiederherstellen.

Ein häufiges Missverständnis: KOBE ist nicht das ISOS

Die kantonale Ortsbilderfassung (KOBE) ist nach dem Prüfungsbericht des Bundes nur eine «Planungshilfe» und ein Element der rechtsgenüglichen Berücksichtigung des ISOS – sie ersetzt das ISOS nicht. Wo kommunale Zonen oder das KOBE vom ISOS abweichen, bleibt das ISOS massgebend.

Was wir tun

Wir informieren sachlich, bringen uns in die laufenden Verfahren ein und suchen den Austausch mit Behörden, Fachstellen und der Nachbarschaft. Alle Aussagen stützen wir auf amtliche Unterlagen (siehe Downloads).

Entwicklung mit Weitsicht: Bauland-Abtausch & Stiftung «Terra Conservatio»

Schutz darf nicht Stillstand bedeuten. Wir setzen uns für eine Entwicklung ein, die das Ortsbild bewahrt und zugleich Perspektiven schafft. Kern ist ein strategischer Bauland-Abtausch («Land-Swap»): Bau- und Nutzungsrechte werden – wo sinnvoll – von besonders schützenswerten Lagen an weniger sensible, bereits erschlossene Standorte verlagert. So bleibt das historische Dorfbild erhalten, Eigentümerinnen und Eigentümer behalten den Wert ihrer Grundstücke, und die Gemeinde gewinnt eine geordnete, rechtssichere Entwicklung.

Als gemeinnützige Trägerin dieses Ansatzes befindet sich die Stiftung «Terra Conservatio» in Vorbereitung. Sie soll schützenswerte Flächen sichern und faire Lösungen für alle Beteiligten ermöglichen. (Weitere Informationen folgen, sobald die Stiftung errichtet ist.)

Intensive Obstanlagen und Kulturlandschaft

Zur offenen Kulturlandschaft gehört auch die Frage, wie sich grossflächige, intensiv genutzte Obstanlagen mit Hagelnetzen und festen Bauten auf das Ortsbild und die Umgebung auswirken. Solche Anlagen verändern das Landschaftsbild spürbar und werfen berechtigte Fragen auf – etwa zum Schutz vor Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Wohngebieten, Schulwegen und Sportplätzen. Wir setzen uns dafür ein, dass solche Vorhaben vollständig und rechtmässig geprüft werden, dass die ISOS-Schutzziele beachtet werden und dass die betroffene Bevölkerung frühzeitig einbezogen wird. Es geht uns nicht gegen einzelne Betriebe, sondern um faire Verfahren und den Schutz von Landschaft, Boden und Gesundheit.

Die geplanten Deponien

Im kantonalen Richtplan (Kapitel 4.4 «Abfall») sind rund um Engwang und Wagerswil drei Deponievorhaben verzeichnet. Klick auf eine Deponie, um die Unterlagen dazu zu öffnen.

Zwischenergebnis

Oberes Schlatt / Engwang

Nr. 4.415 – Typen C, D und E (Multikomponenten-Deponie), Stufe unmittelbar vor der Festsetzung. Vorgesehen als Nachfolgestandort für Kehrichtschlacke und Filterasche der KVA Thurgau. Rund 14 ha / 1,3 Mio m³.

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Vororientierung

Unteres Schlatt

Nr. 4.420 («Schlatt/Engwang») – direkt benachbarter Reservestandort in der tieferen Planungsstufe.

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Vororientierung

Altenklingen (KIBAG)

Nr. 4.406/4.413 – Typen A und B, östlich beim Schloss; rund 30 ha / 2,1 Mio m³.

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Oberes Schlatt / Engwang · Nr. 4.415

Geplant als Deponie der Typen C, D und E – die anspruchsvollste Kategorie (siehe Deponietypen im Vergleich). Vorgesehen als Nachfolgestandort für die Kehrichtschlacke und die Rauchgasreinigungsrückstände (Filterasche) der KVA Thurgau. Rund 14 ha / 1,3 Mio m³, Koordinationsstand «Zwischenergebnis» (unmittelbar vor der Festsetzung); der Standort grenzt an Wald. Betreiberin: Toggenburger AG.

Zonenplan West Wigoltingen mit den eingezeichneten Deponiestandorten Oberes und Unteres Schlatt
Zonenplan West Wigoltingen mit den beiden Deponiestandorten «Oberes Schlatt» (Nr. 4.415) und «Unteres Schlatt» (Nr. 4.420), gelb hervorgehoben. Grundlage: kommunaler Zonen-/Richtplan; Deponiebereiche durch den Verein markiert. Zum Vergrössern anklicken.

Unteres Schlatt · Nr. 4.420

Im Richtplan als «Schlatt/Engwang» geführt – ein direkt benachbarter Reservestandort in der tieferen Planungsstufe «Vororientierung». Zusammen mit «Oberes Schlatt» liegt er direkt westlich von Wagerswil. Betreiberin: Toggenburger AG.

Zonenplan West Wigoltingen mit den Deponiestandorten Oberes und Unteres Schlatt
«Unteres Schlatt» (Nr. 4.420) liegt unmittelbar neben «Oberes Schlatt» (Nr. 4.415) – beide im Zonenplan West gelb hervorgehoben. Grundlage: kommunaler Zonen-/Richtplan; Deponiebereiche durch den Verein markiert. Zum Vergrössern anklicken.

Altenklingen · Nr. 4.406 / 4.413

Deponie der Typen A und B östlich beim Schloss Altenklingen (ISOS-Objekt Nr. 3321), Koordinationsstand «Vororientierung»; rund 30 ha / 2,1 Mio m³, davon rund 1,2 ha Wald. Der Bund verlangt für diesen Standort ausdrücklich die Prüfung der Vereinbarkeit mit den ISOS-Erhaltungszielen. Betreiberin: KIBAG.

Deponievorhaben Altenklingen: Projektplan, Lage am Schloss Altenklingen und im Zonenplan
Deponievorhaben «Altenklingen»: Projektplan der KIBAG (Perimeter, Eckdaten ca. 30 ha / 2,1 Mio m³) sowie die Lage direkt beim Schloss Altenklingen und im Zonenplan. Deponiebereich hervorgehoben. Quellen: KIBAG-Informationsveranstaltung vom 03.10.2025, kommunaler Zonen-/Richtplan. Zum Vergrössern anklicken.

Deponietypen im Vergleich

Nicht jede Deponie ist gleich: Die Deponieverordnung (VVEA, Anhang 5) unterscheidet fünf Typen – von unbelastetem Aushub bis zu stark belasteten Rückständen. Je «höher» der Typ, desto anspruchsvoller die Anforderungen. Das ist wichtig für die Einordnung: «Oberes Schlatt» ist als Typ C/D/E geplant (für KVA-Schlacke und Filterasche) – «Altenklingen» als Typ A/B.

TypWofür (vereinfacht)Anforderungen
Aunverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterialam geringsten
Bwenig verschmutzte, überwiegend mineralische Abfälle (z. B. Bauabfälle, belasteter Aushub)gering
Canorganische, schwerlösliche bzw. verfestigte (stabilisierte) Abfälle, z. B. Filterkuchenhoch
DVerbrennungsrückstände – vor allem KVA-Schlackehoch
Estark belastete Abfälle, z. B. stabilisierte Rauchgasreinigungsrückstände (Filterasche), teerhaltiger Ausbauasphalt, Altlastenmaterialam höchsten

Orange hervorgehoben: die anspruchsvollsten Typen C/D/E, wie sie für «Oberes Schlatt» geplant sind (für KVA-Schlacke und Filterasche). «Altenklingen» ist als Typ A/B vorgesehen. Quelle: Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA), Anhang 5.

So sieht dieses Material aus: Aufsteigender Staub über einer Schlackenhalde im Aussenbereich – Bild vergrössern Grauer Schlackenberg in einer Aufbereitungshalle – Bild vergrössern Grosse Schlackenhalde im Freien mit Sprengwagen und Kehrmaschine – Bild vergrössern ▶

Was die Broschüre sagt – und was in den Unterlagen steht

Zur Deponie «Oberes Schlatt» gibt es eine Informationsbroschüre der Betreiberin. Wir stellen einzelne Aussagen daraus nüchtern den amtlichen Unterlagen gegenüber – das Bild macht sich jede Leserin und jeder Leser selbst.

Aussage der Broschüre

Verweis auf «langjährige Erfahrung im Deponiebetrieb», belegt mit der Deponie Schwanental.

Was die Unterlagen zeigen

Schwanental (Eglisau) und DERU (Wiesendangen) sind Typ-B-Deponien. «Oberes Schlatt» ist als Typ C/D/E geplant – der anspruchsvollsten Kategorie. Die Betreiberin würde damit erstmals eine solche Anlage betreiben.

Quellen: Toggenburger-Website «Deponien»; Broschüre S. 1/3; kant. Richtplan Kap. 4.4.

Aussage der Broschüre

Der Standort sei «von Experten als sehr gut beurteilt» und «ideal in die Landschaft eingebettet».

Was die Unterlagen zeigen

Im Richtplan steht der Standort erst als «Zwischenergebnis»; der Bund hat ihn nur unter Vorbehalt genehmigt (noch keine ausreichende Grundlage, Art. 8 Abs. 2 RPG). Eine ISOS-Interessenabwägung für das national bedeutende Ortsbild Engwang wurde nicht durchgeführt.

Quellen: Richtplan Kap. 4.4; Prüfungsbericht des Bundes (ARE/BAK) vom 04.03.2025; Broschüre S. 3.

Aussage der Broschüre

Die Deponie «füllt eine bestehende Geländemulde auf» und füge sich in die Landschaft ein.

Was die Unterlagen zeigen

Die Quer- und Längsschnitte in der Broschüre selbst zeigen einen deutlich erhöhten Deponiekörper – rund 15–20 m über dem angrenzenden Terrain, über eine Länge von gegen 600 m. Das ist ein neuer Landschaftskörper, nicht bloss eine aufgefüllte Mulde.

Quelle: Broschüre S. 2 (Text) gegenüber S. 4 (Quer-/Längsschnitt).

Aussage der Broschüre

Bilder eines grünen, rekultivierten Hügels; als Erfahrungsbeleg dient eine Typ-B-Deponie.

Was die Unterlagen zeigen

«Oberes Schlatt» ist als Typ C/D/E geplant (KVA-Schlacke und Filterasche). Die Broschüre zeigt den rekultivierten Endzustand – nicht die jahrzehntelange Betriebsphase einer solchen Anlage.

Quelle: Broschüre S. 2 und S. 4; kant. Richtplan Kap. 4.4.

Aussage der Broschüre

Angaben zum Deponietyp.

Was die Unterlagen zeigen

Der Broschüren-Text nennt B/D/E, das Kartenlabel B/C/D/E, der Richtplan C/D/E. Welche Abfalltypen genau vorgesehen sind, ist damit nicht eindeutig kommuniziert.

Quellen: Broschüre S. 3 und S. 4; kant. Richtplan Kap. 4.4.

Diese Gegenüberstellung ist die Einordnung des Vereins auf Grundlage der genannten öffentlichen Unterlagen. Die vollständige Broschüre der Betreiberin ist über deren Website erhältlich.

Wie sieht dieses Material aus? – Bilder einer bestehenden Anlage

Deponien der Typen C/D/E nehmen feinkörnige Verbrennungsrückstände wie KVA-Schlacke und Filterasche auf. Die folgenden Aufnahmen stammen von einer bestehenden Schlacken-Aufbereitungs- und Deponieanlage (nicht vom Standort Engwang). Sie zeigen, wie staubig dieses Material im Umgang ist – bis hin zum Einsatz von Sprengwagen und Kehrmaschinen zur Staubbindung. Bilder anklicken, um sie zu vergrössern.

Aufsteigender Staub über einer Schlackenhalde im Aussenbereich
Aufsteigender Staub über einer Schlackenhalde im Aussenbereich.
Grauer Schlackenberg in einer Aufbereitungshalle
Feinkörniger, grauer Schlackenberg in einer Aufbereitungshalle.
Grosse Schlackenhalde im Freien, Sprengwagen und Kehrmaschine gegen Staub
Grosse Schlackenhalde im Freien; Sprengwagen und Kehrmaschine binden den Staub.
Aussenareal einer bestehenden Anlage (kurze Endlosschlaufe): Schlackenhalden und Staubentwicklung. Nicht vom Standort Engwang. Läuft stumm – für den Ton auf das Lautsprecher-Symbol tippen.

Einordnung. Ein Deponiehügel dieser Grössenordnung wäre mit dem vergleichbar, was für «Oberes Schlatt» und «Unteres Schlatt» geplant ist – ein neuer, weithin sichtbarer Landschaftskörper.

Bei einer Deponie dieser Grösse könnte zudem – wie auf den Bildern – neben dem Deponieplatz eine Schlacken-Sortieranlage entstehen, in der das angelieferte Material aufbereitet wird.

Worum es bei der Belastung geht

KVA-Schlacke und vor allem Filterasche (Rauchgasreinigungsrückstände) reichern Schwermetalle stark an; die Schweiz verlangt deshalb, dass vor der Ablagerung Metalle zurückgewonnen werden.1 Für Deponien, die solches Material aufnehmen (Typ D), zeigt eine Untersuchung im Auftrag des Kantons Zürich (AWEL), dass das Sickerwasser die Grenzwerte für PFAS regelmässig überschreitet und in der Regel vorbehandelt werden muss, bevor es in ein Gewässer gelangt.2 PFAS – sogenannte «ewige Chemikalien» – bauen sich kaum ab. Wie ernst sie für Gewässer und Lebensmittel werden können, zeigt der Zugersee: Wegen zu hoher PFAS-Werte verbot der Kanton Zug im November 2025 den Verkauf von Hecht und Egli.3 Als Quellen gelten dort Feuerwehr-Löschplätze und frühere Industrieareale – nicht eine Deponie; das Beispiel zeigt aber, wie einschneidend PFAS im Wasser sind. «Oberes Schlatt» ist genau für solche Rückstände als Typ C/D/E geplant.

→ Mehr Hintergrund, Fakten und Quellen: Deponiestaub, Schwermetalle, PFAS und Filterasche

Quellen: [1] BAFU, «KVA-Rückstände in der Schweiz» (PDF). [2] AWEL Kanton Zürich, «PFAS-Belastung von Typ-D-Deponien» (PDF). [3] SRF, «Verkaufsstopp für Hecht und Egli aus dem Zugersee», 14.11.2025 (Artikel).

Warum das alle betrifft – besonders Wagerswil

«Oberes» und «Unteres Schlatt» liegen direkt westlich von Wagerswil; das Gelände steigt von dort gegen das Dorf an. Damit liegt Wagerswil in der Hauptwindrichtung (Westwind) – Staub und Emissionen würden tendenziell direkt gegen das Dorf getragen. Hinzu kämen zusätzlicher Verkehr über viele Jahre, ein dauerhafter Eingriff in Landschaft und Kulturland sowie Fragen zum Grundwasserschutz und zum Wert der Liegenschaften.

Was wir fordern

  • Transparenz: die Vorhaben gehören mit ihren realen Dimensionen offen auf den Tisch;
  • eine vollständige Interessenabwägung und die Prüfung der Vereinbarkeit mit den ISOS-Erhaltungszielen, bevor ein Standort festgesetzt wird;
  • den frühzeitigen Einbezug der betroffenen Bevölkerung.

Was kostet mich die Deponie?

Wer neben einer Deponie wohnt, verliert nicht nur Ruhe und Aussicht, sondern auch Vermögen. Wie viel, lässt sich abschätzen. Klicken Sie Ihr Grundstück auf der Karte an – der Rechner ermittelt Fläche und Abstand zum Deponieperimeter automatisch aus den amtlichen Geodaten und zeigt Ihnen, welcher Minderwert daraus folgt.

Eine Schätzung, kein Gutachten. Der Rechner liefert eine begründete Grössenordnung für die Diskussion mit Behörden, Betreiberinnen und Nachbarn. Eine rechtlich belastbare Zahl braucht eine anerkannte Schätzungsexpertin oder einen anerkannten Schätzungsexperten. Alle Annahmen sind im Rechner unter «Methodik» offengelegt und veränderbar.

Der Rechner lässt sich auch im ganzen Fenster öffnen ›  Karten und Grundstücksdaten stammen von swisstopo und der amtlichen Vermessung des Kantons Thurgau. Was dabei an Daten anfällt, steht unter Impressum und Datenschutz.

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist ein Basiswert je Deponietyp – am höchsten bei den Typen C, D und E, wie sie für «Oberes Schlatt» geplant sind. Dieser Wert nimmt mit der Distanz ab (Halbierung alle 400 Meter) und wird an Ihre Lage angepasst: Wer im Abluftsektor der Hauptwindrichtung West/Südwest liegt, wer die Deponie sieht, wer an der Lastwagenroute wohnt und wer dort tatsächlich wohnt statt nur Land besitzt, ist stärker betroffen.

Woher die Zahlen stammen

Die Grössenordnung stützt sich auf internationale Untersuchungen zum Zusammenhang von Deponienähe und Liegenschaftspreisen. Der Aufbau folgt dem hedonischen Modell, mit dem die Eidgenössische Schätzungskommission den Minderwert durch Fluglärm bemisst und das das Bundesgericht bestätigt hat. Für Deponien gibt es in der Schweiz kein anerkanntes Modell – der Rechner sagt das offen und legt jeden Rechenschritt einzeln aus.

Schaden geltend machen

Am Ende der Berechnung können Sie Ihren Schaden beim Verein anmelden. Wir sammeln die Meldungen, um die Betroffenheit in der Gemeinde insgesamt zu zeigen – gegenüber Kanton, Gemeinde und Betreiberinnen zählt die Summe mehr als der Einzelfall. Ihre Angaben gehen per E-Mail an uns; Sie sehen den Text vorher und entscheiden selbst, ob Sie ihn absenden.

Hintergrund · Recherche & Fakten

Abfall, Filterasche und Staub – was wirklich Sache ist

Rund um die geplante Deponie «Oberes Schlatt» kursieren beruhigende Aussagen. Wir haben die Grundlagen nachrecherchiert – amtliche Verordnungen, Fachberichte und wissenschaftliche Studien. Hier die wichtigsten Erkenntnisse, in eigenen Worten und mit Quellen.

So lesen Sie diese Seite. Wir trennen sauber: Belegt sind Angaben mit Quelle (Verordnung, Bericht, Studie). Einordnung ist unsere Bewertung dieser Fakten. Wo etwas Vermutung bleibt, sagen wir das ausdrücklich.

1. Ausländischer Abfall füllt unsere Deponien – die Betreiber planen über 50 Jahre

Warum überhaupt eine neue Deponie? Weil in den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) immer mehr verbrannt wird – auch importierter Abfall. Und was verbrannt wird, muss danach irgendwo hin.

Rund 400'000 Tonnen Siedlungsabfall pro Jahr werden aus der EU in Schweizer KVA gefahren und verbrannt – schweizweit etwa 10 % der Menge, bei einzelnen Anlagen aber bis zu einem Drittel. Der grösste Teil kommt aus Deutschland (55 %) und Österreich (28 %). Für die Betreiber ist das ein Geschäft von rund 40 Mio. Franken im Jahr.1 Die KVA Weinfelden (KVA Thurgau) bezieht rund einen Viertel ihres Abfalls aus vier süddeutschen Landkreisen und soll auf das Anderthalbfache ausgebaut werden.2

Im Frühjahr 2026 wollte die EU den Abfallexport in Nicht-EU-Staaten eigentlich verbieten. Nach intensivem Lobbying beschloss sie eine Ausnahme allein für die Schweiz. Der Geschäftsführer der KVA Thurgau begrüsste die «Planungssicherheit»; man plane über einen Zeithorizont von fünfzig Jahren.3

Einordnung. Mehr Verbrennung bedeutet mehr Schlacke und Filterasche – und genau dafür braucht es Deponien wie «Oberes Schlatt». Der geplante Ausbau und der 50-Jahre-Horizont zeigen: Diese Deponie ist kein kurzes Zwischenspiel, sondern Teil einer langfristig auf Import ausgelegten Kette.

2. Die Ausnahme des Bundes: ungewaschene Filterasche

Filterasche – der Rückstand aus der Rauchgasreinigung – ist stark mit Schwermetallen belastet und muss eigentlich vor der Deponierung behandelt («gewaschen») werden. Mit der VVEA-Revision per 1. Januar 2026 hat der Bundesrat aber Fristen verlängert und Ausnahmen geschaffen:4

  • KVA-Filterasche: Frist bis Ende 2027 verlängert – die Ablagerung unbehandelter Filterasche bleibt zulässig, «sofern die Kapazitäten für die Rückgewinnung ausgelastet sind».
  • Altholz-Filterasche: Deponierung sogar bis Ende 2033 weiter erlaubt.
  • Grund: Bauverzögerungen und ein Schadensereignis bei der geplanten zentralen Aufbereitungsanlage.

Einordnung. «Oberes Schlatt» ist im Richtplan ausdrücklich als Nachfolgestandort für die Schlacke und die Filterasche der KVA Thurgau vorgesehen. Die Ausnahme des Bundes heisst konkret: In den nächsten Jahren darf unbehandelte, hochbelastete Filterasche deponiert werden – und zwar in einem national geschützten Ortsbild: «Unteres Schlatt» und die Umgebungsrichtung I gehören zum ISOS-Ortsbild von Engwang, die Deponie läge also nicht neben, sondern innerhalb des geschützten Perimeters.

3. Was die «Wäsche» wirklich leistet – und was bleibt

Die vorgeschriebene Wäsche (FLUWA) klingt nach Reinigung. Tatsächlich ist sie ein Verfahren zur Wertstoff-Rückgewinnung – vor allem für Zink. Die Metalle werden sehr unterschiedlich herausgelöst:5

Metallwird herausgelöstbleibt in der Asche
Cadmiumca. 92 %ca. 8 %
Zinkca. 70 %ca. 30 %
Bleica. 55 %ca. 35–45 %
Kupfernur ca. 25 %ca. 75 %

Die oft genannten «rund 70 %» sind also die Zink-Zahl – nicht ein Wert für «die Schwermetalle». Beim Kupfer ist es umgekehrt: rund drei Viertel bleiben in der Asche. Der gewaschene Rückstand wird anschliessend zusammen mit der Schlacke deponiert.

Und die PFAS – die «ewigen Chemikalien»?

Die Wäsche ist ein reines Metall-Verfahren – PFAS entfernt sie gar nicht. Eine Untersuchung im Auftrag des Kantons Zürich (AWEL) zeigt für genau jene Deponien, die KVA-Schlacke aufnehmen (Typ D): Das Sickerwasser ist stark PFAS-belastet – gemessen bis rund 60-mal über dem Altlasten-Sanierungswert für Gewässer. Die PFAS sitzen vor allem in der Schlacke, und für PFAS im Deponie-Sickerwasser gibt es keinen verbindlichen Grenzwert.6

Und die Reinigung des Sickerwassers? Unsere Deponien sind offen; das anfallende Sickerwasser wird gefasst und in die Abwasserreinigung geleitet. Doch normale Kläranlagen halten PFAS nicht zurück – deshalb gibt es einen eigenen Fachleitfaden (VSA, 2024), um PFAS mit Spezialverfahren (Aktivkohle, Ionentauscher, Membranen) aus Deponiesickerwasser zu holen. Selbst Aktivkohle erfasst kurzkettige PFAS nur unzureichend. Ohne solche Spezialanlagen gelangen die PFAS also in den Wasserkreislauf – in Oberflächengewässer und Grundwasser.7

4. «Nassschlacke»? Nach einem trockenen Sommer bleibt Staub

Ein häufiges Beruhigungsargument lautet: Die Schlacke sei ja «nass», die staube nicht. Das hält der Realität nicht stand. Das «nass» stammt nur aus der Herstellung: Die glühende Schlacke fällt zum Kühlen in ein Wasserbad. Übrig bleibt Material mit lediglich rund 15–20 % Wasser – und das verdunstet. Etwa 3 % der Schlacke sind ein sehr feiner, flugaschenähnlicher Anteil, auf dem sich die Schwermetalle sammeln; die meisten PFAS stecken ebenfalls in dieser Feinfraktion. Kurz: Der feinste – und schadstoffreichste – Anteil ist genau der, der verstaubt und verweht.8

Wir haben das selbst gesehen – auf einer bestehenden Schlacke-Aufbereitungs- und Deponieanlage, nach einem trockenen Herbsttag: keine nasse Schlacke, sondern Staub. Die folgenden Aufnahmen stammen von einer solchen bestehenden Anlage (nicht vom Standort Engwang) – zum Vergrössern anklicken:

Aufsteigender Staub über der Schlackendeponie im Aussenbereich
Aufsteigender Staub über dem Areal – trotz nass gehaltener Fahrbahn im Vordergrund.
Grosse graue Schlackenhalde mit Sprengwagen und Kehrmaschine
Ein Berg aus Schlacke; links der Sprengwagen, rechts die Kehrmaschine – nur mit ständigem Wässern und Kehren lässt sich der Staub binden.
Grosser grauer Aschen-/Schlackenberg in einer offenen Aufbereitungshalle
Ein feinkörniger, grauer Aschen-/Schlackenberg, körnig wie Sand – hier in einer offenen Halle (an den Seiten offen), die den Staub nicht zurückhält.
Feines Material fällt vom Förderband
Standbild aus unserem Film: das feine Material am Förderband.

Im Gesetz taucht Staubbekämpfung vor allem als LKW-Radwäsche auf (Baurichtlinie Luft, für Baustellen) – damit die Lastwagen die Strassen nicht verschmutzen. Für den jahrzehntelangen, diffusen Betriebsstaub einer Schlacke- und Aschedeponie fehlt eine vergleichbar konkrete Vorgabe.9

5. Was der Arbeitsschutz verrät

Wer eine Baumaschine auf belastetem Material bewegt, muss in Deutschland in einer abgedichteten Überdruck-Kabine mit Aktivkohlefilter sitzen – vorgeschrieben zum Schutz vor genau diesem Staub (Überdruck 100–300 Pa, Schwebstofffilter H13 plus Aktivkohle; Norm EN 15695, Kategorie 4). In der Schweiz gilt über SUVA und die Bauarbeitenverordnung dieselbe Schutzlogik.10

Einordnung. Wenn der Arbeitsschutz für den Maschinenführer eine gefilterte Überdruckkabine verlangt, ist damit amtlich anerkannt, dass dieser Staub gesundheitsgefährdend ist. Die Menschen ringsum atmen dieselbe Luft – ohne Filter, ohne Kabine: allen voran die Anwohnerinnen und Anwohner in Engwang und Wagerswil – gerade Kinder und ältere Menschen, die den grössten Teil des Tages zu Hause verbringen und dem Staub damit dauerhaft ausgesetzt wären. Dazu die Golfer auf dem Golfplatz Lipperswil (bis zu sechs Stunden im Freien für eine 18-Loch-Runde, bei erhöhter Atemfrequenz), die Gäste des Golf Panorama Hotels und die Familien im Conny-Land. Der Schutz endet an der Kabinentür.

Alle drei liegen in der Hauptwindrichtung (West/Südwest) der geplanten Standorte – Staub und Emissionen würden also tendenziell genau zu ihnen getragen. Dazu kommt der mechanische Abrieb feiner Partikel (Schmirgeleffekt) und chemisch aggressiver Salze, die Lacke und Stahlkonstruktionen angreifen – ein Thema auch für die Fahrgeschäfte und Anlagen im Conny-Land.

Karte: Grundeigentümer und Hauptwindrichtung – die geplanten Deponien Oberes und Unteres Schlatt liegen in West/Südwest-Windrichtung zu Golfplatz und Conny-Land
Die geplanten Deponien «Oberes Schlatt» und «Unteres Schlatt» liegen in der Hauptwindrichtung (West/Südwest) zu Golfplatz Lipperswil, Conny-Land und Golf Panorama Hotel. Zugleich zeigt die Karte die Grundeigentümer: Kanton Thurgau (rot), Bürgergemeinde Wigoltingen (orange), Private (gelb) – «Unteres Schlatt» ist seit 14.09.2021 in öffentlicher Hand. Grundlage: swisstopo / kantonale Geodaten; Darstellung Verein. Zum Vergrössern anklicken.

6. «Nähe wegen CO₂» – aber der giftige Staub?

Die Deponie wird gern mit kurzen Wegen und CO₂ begründet: Abfall solle nah entsorgt werden. Das ist ein legitimes Kriterium – aber nur die halbe Rechnung. Denn in dieser CO₂-Logik taucht der giftige Staub (Schwermetalle, PFAS) gar nicht als Gegengewicht auf.

Dabei zeigt das Ausland: Deutschland hat strengere Regeln (seit 2005 Deponieverbot für unbehandelte Abfälle) und lagert hochbelastete Rückstände tief unter Tag im Salz ein, wo kein Wind sie verweht – die Schweiz exportiert schon heute rund 20'000 Tonnen solcher Rückstände jährlich genau dorthin.11

Einordnung. Es geht uns nicht um «alles ins Ausland». Der Punkt ist: Es gibt Verfahren, die den Staub an der Quelle einschliessen. Unsere Deponien dagegen sind offen – und ihr PFAS-belastetes Sickerwasser landet über eine Abwasserreinigung, die PFAS gar nicht herausfiltert, im Wasserkreislauf. Eine offene Deponie in einem national geschützten Ortsbild ist damit die problematischste aller Varianten. Man darf fragen: Warum wiegt eine CO₂-Bilanz schwerer als der Staub, den wir einatmen, und die PFAS in unserem Wasser?

Am Rande, als offene Frage: Auf günstig erworbenem Landwirtschaftsland entsteht ein sehr wertvolles Deponievolumen (Ablagerungsgebühren in der Grössenordnung von 100–150 Fr. je Tonne). An diesem Geschäft verdienen wenige – die Immissionen tragen viele.12

7. Warum wir eigene Bilder zeigen

Die wissenschaftliche Grundlage ist da – Schwermetalle im Feinstaub, PFAS im Sickerwasser, Diffusstaub von Schlackehalden. Was in der Öffentlichkeit fehlt, sind anschauliche Bilder dieser Realität. Suchen Sie im Netz nach Aufnahmen der Staubbelastung solcher Deponien – Sie werden kaum welche finden. Wir haben sie. Deshalb zeigen wir sie: nicht, um Angst zu machen, sondern damit sich jede und jeder ein eigenes, realistisches Bild machen kann.

Quellen & Belege. [1] NZZ, «EU-Gesetz erhält Swiss Finish …», A. Fumagalli, 29.04.2026 (Angaben VBSA). [2] swissinfo.ch, «Die KVA Weinfelden darf weiterhin Abfall aus Deutschland verbrennen». [3] NZZ, «Die EU gewährt definitiv eine Ausnahme …», 29.06.2026. [4] BAFU, Medienmitteilung «Rückgewinnung von Metallen aus Aschen: Bundesrat passt Verordnung an» (VVEA-Revision 1.1.2026). [5] BAFU, Vollzugshilfe «Modul Filterasche»; Kanton ZH, «Ökobilanz saure Wäsche von KVA-Flugasche» 2011. [6] AWEL Kanton Zürich, «PFAS-Belastungen von Typ-D-Deponien». [7] VSA, «Leitfaden: Elimination von PFAS aus Deponiesickerwasser und gepumptem Grundwasser», 2024. [8] BAFU, «Trockenaustrag von KVA-Schlacke»; AWEL ZH (PFAS in der Feinfraktion). [9] BAFU, Vollzugshilfe «Luftreinhaltung auf Baustellen»; LRV Anhang 1 (Dauerbetrieb). [10] DGUV-Information 201-004; TRGS 524; EN 15695; CH: SUVA / Bauarbeitenverordnung 2022. [11] Beobachter, «Aus den Augen, aus dem Sinn»; scinexx zum dt. Deponieverbot; Liste von Untertagedeponien. [12] Grössenordnung nach Deponie-Preislisten (z. B. Teuftal AG, 2026); Deponievolumen «Oberes Schlatt» ~1,3 Mio m³.
Zeitungsberichte geben wir in eigenen Worten wieder und verlinken auf die Originalquellen; wir übernehmen keine fremden Texte oder Bilder.

Aktuelles

Neuigkeiten aus dem Verein und zu den laufenden Verfahren.

Erster Workshop der Gemeinde zum Gestaltungsrichtplan – reden Sie mit

Die Gemeinde Wigoltingen lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner von Engwang zum ersten Workshop zum Gestaltungsrichtplan ein – Weinstube Hof Fankhauser, Dorfstrasse 3, 8556 Engwang. Der Gestaltungsrichtplan soll die Grundlage für die künftige Entwicklung von Engwang schaffen. Hier werden Weichen gestellt, wie unser Ortsbild von nationaler Bedeutung behandelt wird – je mehr Menschen mitreden, desto ernster wird das Anliegen genommen. Kommen Sie vorbei und bringen Sie sich ein.

  • Auf welcher Planungsstufe wird der ISOS-Ortsbildschutz verbindlich umgesetzt?
  • Findet eine gesamthafte Interessenabwägung statt (Ortsbild und Deponievorhaben zusammen)?
  • Wer erstellt die Planung – und ist die Rollenverteilung transparent?

Informationsschreiben verteilt

In Engwang und Wagerswil haben wir persönliche Informationsschreiben verteilt. Das Echo ist bisher positiv.

Austausch mit Heimatschutz und Fachstellen

Gespräche zur Vernetzung und zum weiteren Vorgehen rund um den Ortsbildschutz.

Weitere Beiträge folgen in Kürze.

Mitmachen

Je mehr wir zusammenstehen, desto mehr Gewicht haben unsere Anliegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Verein zu unterstützen.

Mitglied werden

Werde Mitglied und trage den Ortsbildschutz mit – als Aktivmitglied mit Stimmrecht oder als Familie.

Gönnerin / Gönner

Unterstütze uns mit einem freiwilligen Beitrag nach eigenem Ermessen. Unser Vereinskonto mit QR-Code (TWINT & Banking-App) findest du weiter unten auf dieser Seite.

Mithelfen

Du möchtest dich einbringen oder hast Informationen? Melde dich – wir freuen uns über jede Hand.

Mitgliederbeiträge

MitgliedschaftJahresbeitrag
AktivmitgliedCHF 10.– (mit Stimmrecht)
FamilienmitgliedschaftCHF 20.– (gilt für den ganzen Haushalt)
Gönnerin / GönnerBetrag nach freiem Ermessen

Vereins- und Spendenkonto

Für Mitgliederbeiträge, Spenden und Gönnerbeiträge. Scanne den QR-Code einfach mit TWINT oder deiner Banking-App und wähle den Betrag frei. Herzlichen Dank für deine Unterstützung – sie hilft uns, das Ortsbild von Engwang zu bewahren.

Raiffeisen

Verein Lebensraum Engwang-Wagerswil
Wagerswilerstrasse 5
8556 Wigoltingen

IBANCH69 8080 8003 0226 3371 0

BIC / SWIFTRAIFCH22

QR-Code Vereinskonto Verein Lebensraum Engwang-Wagerswil – mit TWINT oder Banking-App scannen
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Fülle das Formular aus – wir melden uns bei dir mit den weiteren Angaben (Beitrag und Zahlung). Lieber auf Papier? Die Beitrittserklärung als PDF gibt es im Download-Bereich.

Deine Angaben werden ausschliesslich für die Vereinsarbeit verwendet und vertraulich behandelt.

Downloads

Unsere Schreiben und Faktenblätter – alle Aussagen stützen sich auf amtliche Unterlagen.

PDFFaktenblatt «Was ist Sache»ISOS, KOBE und die Ausgangslage kurz erklärt PDFBeitrittserklärungMitglied im Verein Lebensraum Engwang-Wagerswil werden

Alle Schreiben stützen sich auf amtliche Unterlagen und sind auf Wunsch im Original einsehbar.

Impressum und Datenschutz

Diese Website sammelt so wenig Daten wie möglich. Sie setzt keine Cookies, bindet keine Werbung ein, nutzt keine Besucherstatistik und lädt keine Schriften, Videos oder Karten von Werbeunternehmen. Wo trotzdem Daten anfallen, steht das hier.

Verantwortlich für diese Website

Verein Lebensraum Engwang-Wagerswil
Simon Madörin, Präsident
Wagerswilerstrasse 5
8556 Engwang, Gemeinde Wigoltingen (TG)
info@lebensraum-engwang-wagerswil.ch

Wenn Sie die Website besuchen

Der Webserver hält jeden Aufruf in einem Protokoll fest: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die abgerufene Seite, die verweisende Seite sowie Angaben zu Browser und Betriebssystem. Diese Protokolle dienen dem Betrieb und der Sicherheit der Website. Sie werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt und nicht für Statistiken oder Werbung ausgewertet.

Wenn Sie das Beitrittsformular ausfüllen

Erfasst werden die Art der Mitgliedschaft, Name, Adresse, PLZ und Ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihre Bemerkung. Die Angaben werden auf dem Webserver in einer für das Web gesperrten Datei gespeichert und zusätzlich als E-Mail an den Vereinsvorstand geschickt. Wir verwenden sie einzig, um Ihre Anmeldung zu bearbeiten und Sie als Mitglied oder Gönnerin beziehungsweise Gönner zu führen. Pflichtfelder sind nur Name sowie PLZ und Ort; alles andere ist freiwillig.

Die Angaben bleiben gespeichert, solange die Mitgliedschaft besteht, und werden nach deren Ende gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht — bei Zahlungen sind das zehn Jahre. Die Mitgliederliste wird nicht öffentlich geführt und nicht an Dritte weitergegeben.

Wenn Sie uns schreiben

Schreiben Sie uns per E-Mail, bleiben Ihre Nachricht und Ihre Adresse bei uns, solange wir sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens brauchen. Wir geben sie nicht weiter.

Wenn Sie den Wertminderungs-Rechner benutzen

Der Rechner arbeitet in Ihrem Browser. Ihre Eingaben — Grundstück, Sichtkontakt, Bodenwert, Gebäudewert — verlassen Ihr Gerät nicht und werden von uns weder gespeichert noch übermittelt. Auch das Ergebnis sehen wir nicht.

Damit er rechnen kann, holt der Rechner Karten und amtliche Grundstücksdaten direkt von den Geodiensten des Bundes (swisstopo und geo.admin.ch) und, als Zweitquelle, von der amtlichen Vermessung über geodienste.ch. Diese Stellen erfahren dabei Ihre IP-Adresse und was Ihr Browser anfragt:

  • welchen Kartenausschnitt Sie ansehen,
  • welche Koordinate Sie angeklickt haben — und damit, welches Grundstück abgefragt wird,
  • und, falls Sie das Suchfeld benutzen, den eingegebenen Ort oder die eingegebene Adresse.

Wer die Anfrage stellt, erfahren diese Stellen von uns nicht: Wir übermitteln weder Ihren Namen noch eine Kennung. Es gilt die Datenschutzerklärung der Bundesverwaltung. Wenn Sie das vermeiden möchten, können Sie im Rechner Fläche und Distanz von Hand erfassen — dann wird nur noch die Hintergrundkarte geladen.

Schaden melden. Klicken Sie auf «Ja, ich möchte meinen Schaden geltend machen», erstellt der Rechner einen fertigen Text und öffnet damit Ihr E-Mail-Programm. Sie sehen den Text vorher und entscheiden selbst, ob Sie ihn absenden. Es wird nichts automatisch übertragen. Senden Sie die Meldung ab, bearbeiten wir Ihre Angaben, um die Betroffenheit im Dorf zu bündeln und Sie über das weitere Vorgehen zu informieren. Wir geben sie nur weiter, wenn Sie uns das im Einzelfall ausdrücklich erlauben.

Bilder, Videos und Dokumente

Alle Bilder, Videos und PDF-Dateien liegen auf unserem eigenen Webserver. Es sind keine Inhalte von YouTube, Vimeo, Google oder sozialen Netzwerken eingebunden.

Weitergabe an Dritte

Wir verkaufen keine Daten und geben keine weiter — mit einer Ausnahme: Unser Hosting-Anbieter betreibt den Server und kann dabei technisch auf die gespeicherten Daten zugreifen. Er ist vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ein Zugriff durch Behörden erfolgt nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Ihre Rechte

Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten wir über Sie bearbeiten, und deren Berichtigung oder Löschung verlangen. Eine E-Mail an info@lebensraum-engwang-wagerswil.ch genügt; wir antworten so rasch wie möglich. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden.

Grundlage ist das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG). Für Besucherinnen und Besucher aus dem EU-Raum gilt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung; die dort vorgesehenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch können Sie über dieselbe Adresse geltend machen.

Sicherheit und Änderungen

Die Website wird verschlüsselt übertragen (HTTPS). Wir schützen die gespeicherten Daten nach dem Stand der Technik, können aber keine absolute Sicherheit garantieren. Diese Erklärung kann angepasst werden, wenn sich die Website ändert; massgebend ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung.

Stand: September 2026

Kontakt

Wir freuen uns über deine Nachricht – ob Frage, Hinweis oder Interesse an einer Mitgliedschaft.

Verein Lebensraum Engwang-Wagerswil

Simon Madörin (Präsident)
Wagerswilerstrasse 5
8556 Engwang · Gemeinde Wigoltingen (TG)

E-Mail: info@lebensraum-engwang-wagerswil.ch

Spendenkonto: IBAN CH69 8080 8003 0226 3371 0 · Raiffeisen (BIC RAIFCH22)
Details und QR-Code im Bereich Mitmachen.

Die Vereinsmitgliederliste wird nicht öffentlich geführt.

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Jetzt wird entschieden

Die neue Ortsplanung – und warum sie dringend ist

In der laufenden Teilrevision der Ortsplanung Wigoltingen wird festgelegt, wie stark unser Ortsbild und seine Umgebung künftig geschützt sind. Entscheidend ist die Reihenfolge: Wird der Umgebungsschutz zuerst geschwächt und rechtskräftig, treffen die im selben Raum geplanten Deponien auf einen bereits «bereinigten», schwachen Schutz. Genau deshalb ist die Ortsplanung kein Randthema, sondern die Weichenstellung für Engwang.

Haltung der Gemeinde

Die Gemeinde steht der Deponie «wohlwollend» gegenüber – und der Kanton besitzt im reservierten Deponiegebiet selbst Land

Gemäss der Broschüre des Deponie-Betreibers Toggenburger war «der Gemeinderat Wigoltingen von Anfang an involviert» und steht dem Vorhaben «grundsätzlich wohlwollend gegenüber». Diese öffentliche Darstellung liegt seit geraumer Zeit vor; die Gemeinde hat sich – soweit ersichtlich – bis heute nicht davon distanziert. Sie tritt damit in einer Doppelrolle auf: als Behörde, die über den Ortsbild- und Umgebungsschutz bestimmt, und zugleich als dem Deponievorhaben wohlwollend verbundene Standortgemeinde. Hinzu kommt: Auch der Kanton ist kein neutraler Dritter – er besitzt im als Reservestandort ausgeschiedenen Deponiegebiet «Unteres Schlatt» selbst Land (dazu gleich anschliessend).

«Der Gemeinderat Wigoltingen war von Anfang an involviert … und steht dem Vorhaben grundsätzlich wohlwollend gegenüber.»— aus der Broschüre «Deponie Oberes Schlatt», Toggenburger
Grundeigentum

Wem gehört das Land im Deponie-Perimeter?

Ein Blick ins Grundbuch (ThurGIS, 24.08.2026) zeigt: Im Reserveperimeter «Unteres Schlatt» besitzen der Kanton Thurgau (offenes Kulturland, u. a. «Unders Schlatt») und die Bürgergemeinde Wigoltingen (Waldparzellen) selbst Land. Der eigentliche Standort «Oberes Schlatt» (Deponietyp C/D/E) ist privat. Alle Parzellen stammen aus derselben Güterzusammenlegung/Neuvermessung von 2021; seit wann und aus welchem Rechtsgrund Kanton und Bürgergemeinde das Land halten, ist Gegenstand unseres Editionsbegehrens.

Damit plant, bewilligt und beaufsichtigt der Kanton die Deponievorhaben – und ist im Reserveperimeter zugleich Grundeigentümer.

Eigentümer im Deponieperimeter Schlatt (ThurGIS 24.08.2026)
Eigentümer im Deponieperimeter «Schlatt» (ThurGIS-Grundbuch, 24.08.2026): Kanton (rot), Bürgergemeinde (orange), Private (gelb). Ohne Namen von Privatpersonen; Golfplatz Lipperswil und Conny-Land oben, jenseits der A7. Zum Vergrössern anklicken.
Interaktive Karte

Wie gross ist der Schutz wirklich – und was liegt darin?

Grundlage ist der bundesrechtliche ISOS-Schutz: Engwang ist als Umgebungsrichtung I mit Erhaltungsziel «a» («Erhalten der Beschaffenheit», weite Fernsicht) erfasst. Wechseln Sie zwischen den Ansichten und sehen Sie, wie stark der kommunale Umgebungsschutz demgegenüber verkleinert ist. Gerade bei den Deponien wird dieser verkleinerte Schutz zum Schlüssel: Wo keine kommunale Schutzzone mehr liegt, entfällt die Hürde, die eine Interessenabwägung auslösen würde – der geschwächte Umgebungsschutz öffnet so den Deponievorhaben die Tür. Klicken Sie in der ISOS-Ansicht auf die Punkte, um die geplanten und umgesetzten Vorhaben im Schutzraum zu sehen.

Weite Sicht über das offene, unverbaute Kulturland im ISOS-Umgebungsraum von Engwang
Die «weite Fernsicht» über das unverbaute Kulturland, die das ISOS-Erhaltungsziel «a» der Umgebungsrichtung I schützt – genau in diesem Sicht- und Umgebungsraum liegen die geplanten Deponiestandorte. Bild: depo-nie.blog. Zum Vergrössern anklicken.
ISOS Umgebungsrichtung I a – Engwang

ISOS – Umgebungsrichtung I «a»: So weit reicht der bundesrechtliche Umgebungsschutz des national bedeutenden Ortsbildes Engwang. Die nummerierten Punkte zeigen geplante und umgesetzte Vorhaben im Schutzraum – anklicken. (Standorte schematisch.)

Bauvorhaben (umgesetzt/geplant) Deponievorhaben
Zweites Beispiel · Altenklingen

Dasselbe Muster beim Schloss Altenklingen (ISOS 3321)

Auch beim national bedeutenden Schloss Altenklingen klafft eine Lücke zwischen dem grossen ISOS-Umgebungsschutz und der schmalen kommunalen Umgebungsschutzzone (US) – während im selben Umfeld eine rund 30 ha grosse Deponie (KIBAG, Typ A/B, ca. 2,1 Mio. m³) geplant ist. Wechseln Sie zwischen den Ansichten; der Punkt «D» zeigt das Deponievorhaben.

ISOS Umgebung Altenklingen

ISOS – Umgebung Altenklingen: Das ISOS erfasst rund um das Schloss (Baugruppe 0.1) eine weiträumige Umgebung «I». Der Punkt «D» zeigt das geplante Deponievorhaben – anklicken. (Standort schematisch.)

Deponievorhaben Altenklingen (KIBAG, Typ A/B, ca. 30 ha)

Die Krux mit dem Richtplan

In der Raumplanung entscheidet die Planungsebene darüber, wie stark der Schutz ist – und ob man sich überhaupt wehren kann.

Strategische Ebene

Richtplan

  • Kanton und Gemeinde
  • behördenverbindlich
  • für Private meist nicht anfechtbar

Wer hier nicht mitredet, kann später kaum mehr korrigieren.

Verbindliche Ebene

Nutzungsplan

  • Zonenplan & Baureglement
  • grundeigentümerverbindlich
  • mit Einsprache/Rekurs anfechtbar

Hier wehren sich betroffene Anwohner – unterstützt vom Verein.

Feine Ebene

Gestaltungs(richt)plan

  • für ein einzelnes Gebiet
  • regelt Gestaltung & Details
  • ersetzt nicht den Schutz im Nutzungsplan

Löst weder die verbindliche Schutz-Festlegung noch die Interessenabwägung.

Ein national bedeutendes Ortsbild wird nicht durch einen Gestaltungsrichtplan gesichert – es gehört verbindlich in Richt- und Nutzungsplanung, mit einer sauberen Interessenabwägung.
ISOS ist nicht KOBE. Das Bundesinventar ISOS ist der verbindliche Massstab für unser Ortsbild. KOBE ist nur eine kantonale Planungshilfe und kann davon abweichen – massgebend bleibt das ISOS.

Chronologie

Die wichtigsten Stationen rund um den Ortsbildschutz in Engwang und Altenklingen.

Ortsbilder von nationaler Bedeutung

Engwang (ISOS 3409) und Schloss Altenklingen (ISOS 3321) sind im Bundesinventar ISOS als Ortsbilder von nationaler Bedeutung verzeichnet – die massgebende Grundlage des Ortsbildschutzes.

DBU-Entscheid Nr. 33

Die kommunale Ortsbild- und Umgebungsschutzzone (Art. 22/23 Baureglement) werden nicht genehmigt bzw. zurückgewiesen – der ISOS-Schutz bleibt kommunal unverbindlich.

Prüfbericht des Bundes

ARE und BAK prüfen die kantonale Planung.

Informationsveranstaltung «ISOS und KOBE»

Das Amt für Denkmalpflege informiert über den Ortsbildschutz in Engwang.

Planungsbericht zur Teilrevision

Grundlage der Teilrevision von Zonenplan und Baureglement.

Leserbrief «Die Krux mit dem Richtplan»

Erschienen in den Weinfelder und Frauenfelder Nachrichten: Auch aus Fachkreisen wird auf die Schwächen des Richtplan-Verfahrens hingewiesen (behördenverbindlich, für Private nicht anfechtbar). Nachzulesen in der Zeitungsausgabe vom 27.08.2026.

Erster Workshop zum Gestaltungsrichtplan

Die Gemeinde Wigoltingen lädt die Einwohnerinnen und Einwohner von Engwang zum ersten Workshop ein (19.00 Uhr, Weinstube Hof Fankhauser).

Verfahren & Deponieplanung

Laufende Verfahren betroffener Anwohnerinnen und Anwohner (Teilrevision, Baubewilligungen), vom Verein unterstützt und gebündelt – parallel dazu Deponie-Einträge im Richtplan (Oberes Schlatt, Altenklingen).